Arbeitsvermittlung (AVGS)

Mit oder ohne AVGS Gutschein

Wussten Sie, dass Sie kostenlose Unterstützung bei der Arbeitssuche durch private Unternehmen bekommen können?

Wir gehen den mühseligen Weg auf der Suche nach dem passenden Arbeitsplatz mit Ihnen gemeinsam und beraten Sie dabei umfassend und professionell.

Der Vorteil ist, dass wir als Privatunternehmen viel näher am Arbeitsmarkt dran sind und über ein umfassendes Netzwerk bestehend aus potentiellen Arbeitgebern und Arbeitsmarktspezialisten verfügen.

Um unsere kostenlose Beratung in Anspruch nehmen zu können benötigen Sie lediglich den sogenannten „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“ (AVGS).

Sie wissen nicht was ein AVGS Gutschein ist, wo Sie diesen bekommen oder ob Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen? Wir haben auf dieser Seite die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.

Haben Sie weitere Fragen oder möchten Sie ein Beratungsgespräch vereinbaren, dann nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir sind für Sie da.

Natürlich können wir Sie auch ohne AVGS Gutschein auf eigene Rechnung begleiten.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Das Wichtigste über den AVGS Gutschein

Was bedeutet AVGS bzw. AVGS Gutschein?

AVGS ist die Abkürzung für Aktivierungs- und Vermittlungs-Gutschein. Mit dem AVGS Gutschein können Sie unser professionelles Beratungsangebot kostenlos und in vollem Umfang in Anspruch nehmen!

Was ist ein AVGS Gutschein?

Der AVGS Gutschein ist ein offizielles staatliches Dokument und verfolgt das Ziel der Arbeitsförderung durch sogenannte Qualifizierungsmaßnahmen.
Der Gutschein wird also an Bewerber:innen und Gründer:innen vergeben und soll diesen Personen dabei helfen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (Jobcoaching) bzw. an eine selbständige Tätigkeit (Gründungscoaching) herangeführt zu werden. Oder anders formuliert, eine Person soll z.B. bei der Suche eines Arbeitsplatzes bzw. bei der Vorbereitung auf die Selbstständigkeit durch eine private Einrichtung professionell begleitet und beraten oder auch weitergebildet werden.

Wo erhalte ich einen AVGS Gutschein?

Der AVGS Gutschein wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt.

Was sind sogenannte Qualifizierungsmaßnahmen?

Zu den sogenannten Qualifizierungsmaßnahmen (oder kurz auch „Maßnahmen“) des AVGS Gutscheines gehören z.B. berufliche Weiterbildungen, Bewerbungscoachings und andere Angebote, die dabei unterstützen sollen, einen Arbeitsplatz zu bekommen. Mit einer solchen Maßnahmen sollen also die beruflichen Aussichten verbessert werden.

Wer übernimmt die Kosten für den AVGS Gutschein?

Wer einen AVGS Gutschein erhalten hat zahlt nicht selbst für die Qualifizierungsmaßnahme, sondern die Kosten dafür werden von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter übernommen.

Wer hat Anspruch auf einen AVGS Gutschein?

  • Personen ohne Arbeit
  • Studierende und Auszubildende, die auf Arbeitssuche sind
  • Jeder Arbeitslosengeld I Bezieher, wenn er/sie die Leistungen der Arbeitslosenversicherung seit mind. 6 Wochen bezieht (also mind. 6 Wochen arbeitslos gemeldet)
  • Jeder Arbeitslosengeld II Bezieher
  • Selbständige („Aufstocker“), die von Arbeitslosigkeit bedroht sind und in ein Angestelltenverhältnis wechseln möchten
  • Soldaten, die aus dem Militärdienst entlassen wurden
  • Transfer- und Sammelunternehmen

Was ist bei der Verwendung des AVGS Gutscheins zu beachten?

AVGS Gutscheine können nur bei zugelassenen Trägern, sogenannte AZAV-zertifizierte Maßnahmenträger, eingesetzt werden. Von den zugelassenen Trägern können die AVGS Gutscheine nur für zugelassene Maßnahmen verwendet werden.

Die gewählten Maßnahmen müssen also vor der Teilnahme bzw. Durchführung von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter bewilligt werden (Bewilligungsbescheid).

Gibt es Einschränkungen bei der Gültigkeit des AVGS Gutscheins?

Der AVGS Gutschein kann regional oder zeitlich unterschiedlich ausgestellt werden. Meistens ist er für bis zu sechs Monate gültig, solange die Anspruchsgrundlage nicht verloren geht (z.B. Aufnahme einer Beschäftigung, Beendigung der Jobsuche, Änderung von ALG I in ALG II).

Noch Fragen? Wir beraten Sie gerne. Wir unterstützen Sie auch dabei einen AVGS Gutschein (Bewilligungsbescheid) zu bekommen.